Mofa Prüfbescheinigung:
- Mindestalter 15 Jahre
- Ausbildung Theorie und Praxis
- Mind. 6 Theorieunterrichte a 90 min. Grundstoff.
- Mind. 2 praktische Übungsstunden a45 min.
- Nur Prüfung Theorie
KL AM:
- Leichte zweirädrige Kfz mit
- Hubraum max. 50 cm³
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max.500cm³ bei selbstzündungsmotor
- bbH max.45 km/h
- Leistung max. 4 kW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
- Leichte vierrädrige Kfz mit
- Hubaum max 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbh max. 45 km/h
- Leermasse max. 425 kgnicht mehr als 2 Sitzplätze
- Leistung 6 kW
- Leistung max. 4 kW bei Straßen Quads
- Mindestalter 15 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Bei Ersterteilung mind. 12 Theorieunterrichte a 90 Grundstoff.
- Bei Erweiterung mind. 6 theorieunterrichte a 90 Grundstoff.
- 2 klassenspezifische Unterrichte Motorrad a 90 min.
- Praktische Übungsstunden nach Bedarf
- Prüfung Theorie und Praxis
- Dauer der praktischen Prüfung : 55 min.
Klasse B196 (125er)
Seit der Einführung Anfang 2020 haben Sie die Möglichkeit den B196 Führerschein ohne praktische und theoretische Prüfung zu erwerben. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
Vorrausetzung hierfür ist ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mind. 5 Jahren und die Teilnahme an einer Fahrerschulung.
- Es genügt eine Fahrerschulung Praxis: Mindestens 5 Übungsstunden a 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Theorieunterricht a 90 Minuten Motorrad
- Keine theoretische und praktische Prüfung
- B196 gilt nur in Deutschland
KL A1
Krafträder mit
- Hubraum max 125 cm³
- Leistung max11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max.0,1kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³( bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45km/h
- Leistung max .15 kW
- Einschluss KL AM
- Mindestalter 16 Jahre
- Ausbildung Theorie und Praxis
- Bei Ersterteilung mind. 12 Theorieunterrichte a 90 Grundstoff.
- Bei Erweiterung mind. 6 Theorieunterrichte a 90 Grundstoff.
- 4 klassenspezifische Unterrichte Motorrad a 90 min.
- Übungsstunden nach Bedarf
- 5 Überlandfahrten a 45 min
- 4 Autobahnfahrten a 45 min
- 3 Nachtfahrten a 45 min
- Prüfung Theorie und Praxis
- Praxisprüfung Dauer 70 min
KL A2
Krafträder
- mit Leistung max. 35 kW
- mit Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2kW/kg
- nicht von einem Kraftradeiner Leistung von über 70kW abgeleitet
- Einschluss KL AM, A1
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Ausbildung:
- Theorie:
- Bei Ersterteilung 12 Theorieunterrichte a 90 Minuten
- Bei Erweiterung 6 Theorieunterrichte a 90 Minuten
- Klassenspezifische 4 Theorieunterichte a 90 Minuten
- F A H R S T U N D E N
- a 45 Minuten
- Bei Ersterteilung KL A2
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Nachtfahrt: 3
- Bei Vorbesitz der KL A 1 (mindesten 2 Jahre ) keine Pflichtstunden erforderlich.
- Übungsstunden nach Bedarf und praktische Prüfung.
KL A
Krafträder mit
- Hubraum über 50cm³ oder
- – bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50cm³ ( bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss KL AM, A1, A2
Voraussetzung:
- Mindestalter
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei mind. zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 keine theoretische Ausbildung und keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Theoretische Ausbildung:
- Bei Ersterteilung 12 Theorieunterrichte Grundstoff a 90 Minuten
- Bei Erweiterung 6 Theorieunterichte Grundstoff a 90 Minuten
- Klassenspezifische Theorieunterrichte 4 mal a 90 Minuten.
Praktische Fahrstunden:
Bei Direkterwerb:
- ( a 45 Minuten)
- Übungsstunden nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Nachtfahrt: 3
- Bei mind. zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 keine Pflichtstunden erforderlich.
- Übungsstunden nach Bedarf und praktische Prüfung.






